Rechnung: Pflichtangaben im Überblick
Welche Angaben auf eine Rechnung gehören, regelt § 14 Abs. 4 UStG. Für Rechnungen bis 250 € und für Kleinunternehmer gelten vereinfachte Regeln. Ein Rechnungsprogramm füllt die meisten Angaben automatisch aus und vergibt fortlaufende Nummern; die Liste hilft, auch eine Vorlage zu prüfen.
Gesetzestexte gelesen am 20. Oktober 2026 · Allgemeine Orientierung, keine Steuerberatung.
Pflichtangaben im Regelfall
Nach § 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung enthalten:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, jeweils vollständig.
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers.
- Ausstellungsdatum.
- Fortlaufende Rechnungsnummer aus einer oder mehreren Zahlenreihen, einmalig vergeben.
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Leistung.
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, bei Vorauszahlungen gegebenenfalls der Zeitpunkt der Vereinnahmung.
- Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen, sowie im Voraus vereinbarte Minderungen wie Skonto.
- Steuersatz und Steuerbetrag, bei einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf.
- In bestimmten Fällen einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.
- Bei einer Gutschrift den Vermerk „Gutschrift“.
Diese Angaben gelten für jede Rechnung, egal ob als PDF, auf Papier oder als E-Rechnung. Eine E-Rechnung enthält sie zusätzlich in maschinenlesbarer Form; mehr dazu unter E-Rechnungspflicht.
Rechnungen bis 250 €
Für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 250 € genügen nach § 33 UStDV weniger Angaben, etwa ohne Rechnungsnummer und ohne Angaben zum Leistungsempfänger. Solche Kleinbetragsrechnungen dürfen außerdem immer als sonstige Rechnung, also auf Papier oder als PDF, übermittelt werden.
Kleinunternehmer
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus. Nach § 34a UStDV gehören auf ihre Rechnungen unter anderem Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt in einer Summe und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Einzelheiten und passende Tarife unter Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer.
Was ein Rechnungsprogramm übernimmt
Alle vier verglichenen Programme vergeben Rechnungsnummern, übernehmen Ihre Firmen- und Kundendaten und berechnen Steuersätze und Summen. Für Kleinunternehmer setzen sie den Hinweis nach § 19 UStG laut ihren Hilfeseiten automatisch. Was Sie selbst eintragen müssen: Leistungszeitraum, Beschreibung der Leistung und besondere Hinweise.
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Quellen und Einordnung
Gesetzestexte: § 14 UStG, § 33 UStDV, § 34a UStDV, gelesen am 20. Oktober 2026. Die Liste fasst den Gesetzestext zusammen; maßgeblich ist der Wortlaut. Inhalte mit KI-Unterstützung recherchiert und erstellt.
Allgemeine Orientierung für Deutschland, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Sonderfälle wie innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse Charge oder Anzahlungen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
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