Gewöhnliches PDF
Eine sichtbare Rechnungsseite ohne standardisierte Rechnungsdaten. Auch ein Scan oder ein PDF aus Word ist deshalb noch keine strukturierte E-Rechnung.
Lesbar für Menschen; Angaben werden oft manuell übernommen.
Für Selbstständige und kleine Unternehmen: Was steckt hinter PDF, ZUGFeRD und XRechnung? Erfahren Sie, was Ihren Betrieb betrifft und wie Sie Rechnungen empfangen und versenden.
Inhalt aktualisiert: · Offizielle Quellen geprüft:
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung für Deutschland und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Bei einem gewöhnlichen PDF sehen Sie die Rechnung wie auf Papier. Eine E-Rechnung enthält Rechnungsangaben in einem vereinbarten, strukturierten Format. Geeignete Software kann diese Daten übernehmen, statt dass jemand jede Angabe abtippt. Entscheidend ist der Dateiinhalt, nicht der Versand per E-Mail. Gesetzliche Definition: § 14 UStG
Beispielrechnung DEMO-001
Dienstleistung: 100,00 € netto
Umsatzsteuer (19 %): 19,00 €
Gesamt: 119,00 €
Eine sichtbare Rechnungsseite ohne standardisierte Rechnungsdaten. Auch ein Scan oder ein PDF aus Word ist deshalb noch keine strukturierte E-Rechnung.
Lesbar für Menschen; Angaben werden oft manuell übernommen.
In der üblichen hybriden Form verbindet eine Datei die PDF-Ansicht mit eingebetteten XML-Rechnungsdaten. Menschen lesen das PDF, geeignete Programme verarbeiten die Daten.
Ansicht und Daten müssen inhaltlich zusammenpassen.
Ein Standard für strukturierte XML-Rechnungsdaten. Zur lesbaren Anzeige benötigen Sie eine geeignete Anwendung. XRechnung wird insbesondere bei öffentlichen Aufträgen verwendet.
Eine XML-Datei ist nicht automatisch eine gültige XRechnung.
ZUGFeRD ab Version 2.0.1 erfüllt laut BMF grundsätzlich die umsatzsteuerlichen Formatvorgaben, außer in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL. Prüfen Sie zusätzlich, welche Version und welches Profil der Empfänger akzeptiert. Ein Profil beschreibt den Umfang und die Regeln der Rechnungsdaten; es ist kein Softwaretarif.
Quellen: FeRD zu ZUGFeRD, KoSIT zu XRechnung und BMF-FAQ, Frage 7.
Empfang und Ausstellung getrennt prüfen. Eine Ausnahme oder Übergangsfrist für eigene Rechnungen bedeutet nicht, dass Sie eingehende E-Rechnungen ignorieren können.
Quellen: BMF-FAQ, Fragen 4 und 12 und § 34a UStDV für Kleinunternehmer.
Diese Übersicht betrifft die Ausstellung im inländischen B2B-Bereich. Maßgeblich sind Leistungszeitraum, Übermittlungsfrist, Empfänger und gesetzlicher Anwendungsbereich; nicht allein das Rechnungsdatum. Sie entscheidet keinen Einzelfall.
Quelle: § 27 Abs. 38 UStG; Erläuterung in der BMF-FAQ, Frage 11.
Inländische Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Dafür kann ein E-Mail-Postfach ausreichen. Legen Sie im Betrieb fest, wer Rechnungen entgegennimmt und wohin sie anschließend gelangen.
Umsatzsteuerlich sind Rechnungen grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren. Weitere Pflichten und mögliche längere Fristen müssen zum Betrieb passen; das Speichern einer Datei allein belegt keinen vollständig ordnungsgemäßen Archivierungsprozess.
Quellen: BMF-FAQ, Fragen 8, 12a und 13 und § 14b UStG.
Grundlage: § 14 UStG; technische Prüfung: KoSIT: Validierung und Visualisierung.
Für die Bundesverwaltung sind insbesondere Formatvorgaben, Leitweg-ID und akzeptierter Eingangskanal wichtig. Die Leitweg-ID erhalten Sie vom Auftraggeber; als Rechnungssteller benötigen Sie dafür keine eigene. Länder und Kommunen können andere Regelungen und Portale haben. Eine E-Mail ersetzt keine geforderte Portalübermittlung.
Erfundene Situationen zur Orientierung, keine eigenen Softwaretests.
Ein Hausmeisterdienst repariert eine Tür. Zuerst wird geklärt, wer tatsächlich Rechnungsempfänger ist: die Privatperson oder beispielsweise eine beauftragende Gesellschaft. Der Einsatzort allein entscheidet das nicht.
Vorab klären: Wer hat den Auftrag erteilt, und an wen geht die Rechnung? Bedarf für Einzelrechnungen vergleichen. Tarife für den Hausmeisterservice vergleichen.
Eine selbstständige Dienstleisterin rechnet jeden Monat eine Betreuungspauschale ab. Passendes E-Rechnungsformat, wiederkehrende Erstellung und automatischer Versand sind drei getrennte Funktionen. Ein Entwurf muss gegebenenfalls noch geprüft und freigegeben werden.
Vorab klären: Welches Format ist vereinbart, wer prüft die Rechnung, und wie soll sie versendet werden? Hinweise zu wiederkehrenden Rechnungen lesen.
Ein Betrieb rechnet einen öffentlichen Auftrag ab. Er fragt die zuständige Stelle vor der ersten Rechnung nach Format, Pflichtreferenzen und Übermittlungsweg. Erst danach prüft er, ob die gewählte Software den Ablauf unterstützt.
Vorab klären: Welche Vorgaben gelten konkret für diesen Auftrag? Check für öffentliche Aufträge.
Nicht zwangsläufig. Empfang, Anzeige und eigene Ausstellung sind verschiedene Aufgaben. Auch kostenlose Angebote können geeignet sein; prüfen Sie Format, Rechnungsmenge und weitere Grenzen im Softwarevergleich.
Ein gewöhnlicher Word- oder PDF-Export enthält kein passendes strukturiertes Rechnungsformat. Dafür benötigen Sie eine zusätzliche Lösung, die die erforderlichen Rechnungsdaten erstellt.
Verwenden Sie eine geeignete Rechnungsanzeige. Die KoSIT stellt Informationen zur Visualisierung bereit. Prüfen Sie vor der Nutzung fremder Dienste, ob Rechnungsdaten hochgeladen werden. Dieser Ratgeber nimmt keine Dateien entgegen.
Als Rechnungssteller an den Bund erhalten Sie die Leitweg-ID des Empfängers vom Auftraggeber. Dafür brauchen Sie keine eigene Leitweg-ID. Sie ist auch keine allgemeine Voraussetzung für den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen. FAQ des Bundes.
Ein Ausdruck allein bewahrt die strukturierten Rechnungsdaten nicht. Erhalten Sie den strukturierten Teil in seiner ursprünglichen Form und klären Sie den Aufbewahrungsprozess mit Ihrer Buchhaltung.
Lesen Sie die Fehlermeldung und klären Sie, ob Format, Referenzen, Inhalt oder Versandweg betroffen sind. Bei öffentlichen Aufträgen fragen Sie die zuständige Stelle. Eine technische Korrektur und eine inhaltliche Rechnungsberichtigung sind nicht automatisch dasselbe.
Zum Mitnehmen: Im Druckdialog Ihres Browsers können Sie diese Seite drucken oder als PDF speichern. Die Druckansicht zeigt nur diese Checkliste und ihre Quellen.
Rechnungspfad · Stand und Quellenprüfung: 10. Oktober 2026
Quellen: BMF-FAQ zur E-Rechnung; §§ 14, 14b und 27 UStG; § 34a UStDV; Informationen von FeRD, KoSIT und E-Rechnung Bund. https://rechnungspfad.de/e-rechnung.html#quellen
Wenn Format und Versandweg feststehen, vergleichen Sie die dokumentierten Tarifgrenzen. Kostenlose Optionen bleiben Teil der Auswahl.
Passende Rechnungssoftware findenAllgemeine Orientierung für Deutschland, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Inhalte mit KI-Unterstützung recherchiert und erstellt; keine eigenen Software-Praxistests. Individuelle Fragen klären Sie mit Steuerberatung oder Auftraggeber.
Rechtliche Hinweise beruhen auf Gesetzen und Behördeninformationen, Formatbeschreibungen auf den zuständigen Standardorganisationen. Alle unten genannten Quellen wurden am 10. Oktober 2026 geprüft; die BMF-FAQ selbst trägt den Stand März 2026. Prüfdatum und Veröffentlichungsdatum einer Quelle sind unterschiedliche Angaben.